Verkaufs- und Lieferbedingungen 01/2007
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen
der STL Behälter- und Apparatebau
GmbH & Co.KG zu ihren Auftraggebern, soweit
nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des
Käufers sind nicht wirksam, auch wenn diesen nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
1. Vertragsabschluss
Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sind nur die
Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
werden. An den Angebotsunterlagen wie Zeichnungen,
Berechnungen und Schemata behält sich STL das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Derartige Unterlagen
dürfen Dritten nur mit Zustimmung von STL zugänglich
gemacht werden.
2. Preise
Die Preise gelten in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung,
Versand-, Zoll- und Versicherungskosten
oder sonstiger Spesen. Die Angebotspreise gelten nur
für Bestellungen innerhalb der Angebots- Bindefrist, die
auf eine Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit
gerichtet sind.
Bei Abrufaufträgen hält sich STL 3 Monate lang an die
der Bestellung zugrundeliegenden Preise gebunden.
Für später abgerufene Erzeugnisse bleibt die Möglichkeit
einer Preisangleichung bei einer Selbstkostenänderung
vorbehalten.
3. Lieferung und Versand
Die Angabe der Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Sie
beginnt nach endgültiger Klarstellung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche und Vertragsrücktritt wegen
nicht rechtzeitiger oder Falschlieferung sind STL gegenüber
ausgeschlossen. Auch bei Nicht- Lieferung
entsteht kein Schadenersatzanspruch. Der nach bestem
Ermessen angegebene Liefertermin gilt ab Werk.
Teillieferungen sind zulässig. Der Versand erfolgt in
Absprache auf Rechnung und Gefahr des Bestellers
unter Beachtung seiner Versandvorschriften. Wird eine
Versandart nicht vorgeschrieben, so wird die Lieferung
auf dem günstigst erscheinenden Wege vorgenommen.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet
und nicht zurückgenommen.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht grundsätzlich auf den Auftraggeber
über zu dem Zeitpunkt, in dem der Liefergegenstand
das Werk verlässt oder nach durch STL erfolgter Aufstellung
dem Auftraggeber betriebsbereit übergeben
wird.
Verzögert sich der Versand des Liefergegenstandes
oder dessen Annahme durch den Auftraggeber aus
Gründen, die nicht von STL zu vertreten sind, so geht
die Gefahr mit dem Zeitpunkt des Eintritts in den Annahmeverzug
auf den Auftraggeber über.
5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar, sofern nicht andere
Zahlungsbedingungen von uns festgelegt sind, innerhalb
14 Tagen nach Rechnungseingang mit 2% Skonto
oder innerhalb 30 Tagen netto. Die Zahlung mit Wechsel
oder Scheck/Wechsel wird ausgeschlossen. Wir sind auch nach Abschluss des
Geschäfts berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer
Forderungen zu verlangen, wenn uns ungünstige Auskünfte erteilt werden, oder
sonst bekannt wird, dass ein Abnehmer in schlechte Vermögensverhältnisse
geraten ist. Im Falle der Nichtleistung oder Nichtsicherstellung können wir
sofort vom Vertrage zurücktreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren oder Leistungen bleiben Eigentum von STL bis zur
Erfüllung sämtlicher dem Auftraggeber gegenüber bestehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder
bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete
Forderungen geleistet werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes
berechtigt.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die gelieferten
Waren nicht verpfändet werden; durch Weiterverkauf
entstehende Forderungen werden hiermit an
STL abgetreten. STL ist berechtigt, die sofortige Herausgabe
der in ihrem Eigentum stehenden Erzeugnisse
zu verlangen, insbesondere dann, wenn Zahlungen
nicht geleistet werden. Erfolgte Pfändungen sind STL
unverzüglich anzuzeigen.
7. Gewährleistung
STL übernimmt für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang
auf den Käufer die Gewährleistung,
dass der Kaufgegenstand eine dem jeweiligen Stand
der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff
und Werkarbeit aufweist. Ausgenommen sind Verschleiß-
und Ersatzteile.
Beanstandungen aller Art an Ausführung, Güte oder
Menge der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb 8 Tagen zu erheben. Berechtigte Einwendungen
gegen Menge, Gewicht und Ausführung werden
in jedem Falle nur dann berücksichtigt, wenn sie
vom Besteller spätestens innerhalb 8 Tagen nach
Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis
gebracht werden. In diesem Falle liefern wir kostenlos
Ersatz ab Werk für die fehlenden oder minderwertigen
Teile, jeder weitere Schadenersatzanspruch, sowie ein
Recht des Bestellers, vom Vertrage zurückzutreten, ist
ausgeschlossen, desgleichen Schadenersatz-, Wandlungs-
oder Minderungsansprüche. Ausbesserungen
bzw. jegliche Arbeiten zur Behebung von angeblichen
Mängeln oder irgendwelchen Umänderungen dürfen
nur mit unserer Genehmigung vorgenommen werden.
Jeder Ersatzanspruch aus derartigen Arbeiten wird
sonst abgelehnt.
Eine Verfahrenstechnische Gewährleistung wird nicht
übernommen
8. Erfüllung und Gerichtsstand
Für alle Beziehungen aus dem Kaufvertrag gilt deutsches
Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch bei
Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen
verbindlich.
Erfüllungsort: 35274 Kirchhain
Gerichtsstand: 35039 Marburg/Lahn
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